Casa-nova
Weitergehende Energiesparmaßnahmen
Schaut man die Veränderung der Vorschriften in den vergangenen Jahren an, sieht man eine rasante Entwicklung – vor 10 Jahren war noch die Wärmeschutzverordnung 95 in Kraft. 2002 wurde die EnEV 2002 eingeführt. Die EnEV 2004 und 2007 folgten. Derzeit ist die EnEV 2009 Gesetzesgrundlage.

Die nächste Novellierung der EnEV steht für 2012 an. Darüber hinaus ist geplant, dass spätestens 2021 das «Nullenergiehaus» europaweit Pflicht werden soll – das heißt, die Häuser müssen regenerativ so viel Energie erzeugen, wie sie verbrauchen. Wenn Sie an die Werthaltigkeit Ihres Hauses denken, sollten Sie beim Bau das Null­energiehaus im Visier haben, denn nur so haben Sie ein Haus, das «up to date» ist und Sie müssen auch in Zukunft nicht an «Sanierung» denken.
Unterstützt werden die gesetzlichen Vorgaben durch die Förderung von Energiesparmaßnahmen beim Bau eines Hauses durch die staatliche «Kreditanstalt für Wiederaufbau» – kurz KfW. Die Förderrichtlinien der KfW haben sich so schnell verändert wie die EnEV. Deshalb nachfolgend eine Übersicht.

Einfamilienhaus als zertifiziertes Passivhaus:

Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung, Erdwärme (Erdsonden), Wärmepumpe in Verbindung mit Beton­kernaktivierung, Wärmedämm-Verbundsystem, warmes Untergeschoss durch Perimeterdämmung und wärmebrückenfreie Anschlüsse der Außen- und Innenwände, hochwärmegedämmte Bodenplatte, Regenwasserzisterne für Gartenbewässerung

Die EnEV und die KfW-Förderung –|        chronologisch