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Gesetzliche Vorschriften
Inzwischen hat auch der Gesetzgeber erkannt: Eine zentrale Aufgabe der Gegenwart ist die weltweite Minderung des CO²-Ausstoßes und die Einsparung von Energie.

Tatsache ist, dass durch perfekte Wärmedämmung und eine Lüftungsanlage mehr als 90 % Heizenergie im Vergleich zur Bestandsbebauung eingespart werden kann – bei deutlicher Verbesserung der Wohnqualität.

Ergebnis dieser Erkenntnis ist die Energieeinsparverordnung, die EnEV, die 2002 die Wärmeschutzverordnung ersetzte und seither ständig weiterentwickelt und verschärft wurde und wird.

In der aktuellen Version, der EnEV 2009, wurden die Anforderungen gegenüber der EnEV 2007 um weitere 30 % erhöht. Außerdem geht sie mit dem Referenzgebäude völlig neue Wege. Im Referenzgebäude wird der Einsatz erneuerbarer Energien, der seit 01.01.2009 bundesweit vorgeschrieben ist, bereits berücksichtigt. Dieser Einsatz muss 15 % des Energiebedarfs des Hauses decken.
Berechnungsbeispiel: EnEV 2009
Ein modernes Einfamilienhaus mit 160 m² Wohnfläche und 34 m² Nutzfläche, gebaut nach den Vorschriften der EnEV 2009, hat einen mittleren Heizwärmebedarf von 12.600 kWh pro Jahr.

Inklusive Warmwasserbereitung, Solaranlage und Verlusten aus der Haustechnik liegt der Endenergiebedarf dieses Hauses bei 15.000 kWh (das entspricht 1.500 Liter Heizöl). Dazu kommen 920 kWh Hilfsstrom zur Steuerung der Heizung und zum Betrieb der Pumpen.
Durch Multiplikation des Endenergie-
bedarfs mit den zugehörigen Primär-
energiefaktoren erhält man den jähr-
lichen Primärenergiebedarf. Dieser jährliche Primärenergie­bedarf definiert den maximalen CO²-Ausstoß, der durch die Nutzung Ihres Hauses jedes Jahr entsteht. Dies ist für die EnEV der entscheidende Wert für die energetische Qualität eines Hauses. Diese Berech-
nungen müssen für jedes Gebäude erstellt werden. Die Ergebnisse werden
im Energieausweis zusammengefasst
und grafisch dargestellt.



Energiebilanz EnEV 2009 Referenzhaus
(Angaben in kWh/a)